Stadtjäger (m/w/d): Anerkennung läuft √, Einsetzung?

Wie positionieren sich die Städte und Gemeinden gegenüber den anerkannten Stadtjägern?

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Mit Schreiben vom 14.07 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) einen Sturm der ausgebildeten Stadtjäger auf die Landratsämter ausgelöst.

Mit Spannung haben die ausgebildeten Stadtjäger der ersten Stunde (2017 ff) die Entwicklungen in der Anerkennung ihres Ausbildungslehrgangs „Stadtjäger“ verfolgt.

Im Jahr 2020 ist der Stadtjäger mit dem § 13a im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG), dem Landesjagdgesetz, aufgenommen worden. Im dann folgenden Jahr sind die näheren Ausführungen zu diesem Paragraphen in der Durchführungsverordnung zum JWMG erfolgt.

Dem aufmerksamen Beobachter war klar, dass die Anerkennung des Ausbildungslehrgangs „Stadtjäger“ der nächste logische Schritt sein muss. Am 14.07.2022 war es dann soweit. An diesem Tag hat das zuständige MLR grünes Licht für die Anerkennung der ausgebildeten Stadtjäger durch die zuständigen Landratsämter gegeben. Wohl den Landratsämtern, welche sich im Vorfeld auf diesen Tag vorbereitet hatten…

Die ersten Rückmeldungen der ausgebildeten Stadtjäger reicht von „Ausweis erhalten“, über „werde den Ausweis in der nächsten/übernächsten Woche erhalten“ bis zu „Antrag gestellt“. Alle Landratsämter eint jedoch der Wille zur schnellen Umsetzung der Anträge.

Aktuell gehen die anerkannten Stadtjäger auf die Städte und Gemeinden zu, für deren Zuständigkeitsbereich sie sich eine formelle Einsetzung als Stadtjäger wünschen bzw. vorstellen könnten. Die Vorteile für beide Seiten liegen auf der Hand und können dem im Jahr 2020 erschienen Handbuch „Wildtiermanagement im Siedlungsraum“ (Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement, Albert-Ludwig-Universität Freiburg im Breisgau, ISBN 978-3-00-056272-3) entnommen werden.

Es gibt auch noch einen sehr banalen Grund, welcher für eine Einsetzung spricht:

Die Bürger (m/w/d) benötigen keine Einzelfallgenehmigung mehr, wenn sie einen eingesetzten Stadtjäger mit der Fallenjagd beauftragen. Mit dem Wegfall dieser Genehmigung entfallen auch die entsprechenden Gebühren. Gerade in der aktuellen Zeit sind die Bürger um jede Kosteneinsparung froh!

Welchen Teil kann der Stadtjäger beisteuern? Aktuell erstellt der Jagd- Natur- Wildtierschützerverband Baden-Württemberg (JNWV BW) eine Liste mit ausgebildeten Stadtjägern, die einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben. Diese Liste wird im September auf der Internetseite des JNWV BW eingestellt und ermöglicht es Interessierten zu erfahren, welcher Stadtjäger bei einem konkreten Wildtierproblem im befriedeten Bezirk helfen kann.

Text/Foto
Chris Schwenk
Landesobmann Stadtjäger JNWV