Sehr geehrte Lehrgangsleiter und Referenten
,der Landesjagdverband und der Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg sind sich darüber einig, dass nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Wildtierschützern die Grundlage für eine behördliche Anerkennung sein kann bzw. muss.
Die Unteren Jagdbehörden werden daher gebeten, bei der Bestätigung von Wildtierschützern, auf die „fachliche Eignung und auf die Qualität“ der Ausbildung zu achten und dies zu berücksichtigen.
Noch ist in Baden-Württemberg keine Prüfung zum Wildtierschützer vorgesehen. Jedoch sollte es unser gemeinsamer Ehrgeiz sein, den Wildtierschützer mit einer besonderen fachlichen Qualifizierung herauszuheben.
Das Landes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz hat den amtlich anerkannten Wildtierschützer mit neuen, zusätzlichen Aufgaben betraut und an die Stelle des Jagdaufsehers /Jagdschutzbeauftragten gestellt.
Amtlich bestätigte Jagdaufseher benötigen daher die für die neuen Aufgaben erforderliche zusätzliche Qualifikation. Hierfür ist dieser Ausbildungsrahmen vorgesehen, der auf der fachlichen Qualifikation zum Jagdaufseher aufbaut.
Für eine fundierte Weiterbildung von Jagdaufsehern zur Vorbereitung auf die anspruchsvolle und verantwortliche Tätigkeit eines amtlich anerkannten Wildtierschützers, ist ein gewisser Zeitaufwand erforderlich.
Zur Vermittlung des erforderlichen notwendigen Wissens, halten der Landesjagdverband und der Jagdaufseherverband Baden – Württemberg, eine Mindeststundenzahl von 16 Stunden für den Aufbaukurs vom Jagdaufseher zum Wildtierschützer als erforderlich. Die angegebenen Gewichtungen dienen als orientierende Hinweise und richten sich auch nach den Vorkenntnissen der Schulungsteilnehmer.
Die Ausbildung wird als Wochenendseminar oder z.B. an 2 Samstagen angeboten.
Wichtig ist, dass die angehenden Wildtierschützer mit den in diesem Ausbildungsrahmen genannten Lehrinhalten vertraut gemacht werden.
Wir wünschen Ihnen für die Ausbildung viel Erfolg.