Sehr geehrte Lehrgangsleiter und Referenten,
der Landesjagdverband und der Jagd - Natur - WildtierschützerverbandBaden-Württemberg sind sich darüber einig, dass nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Wildtierschützern die Grundlage für eine behördliche Anerkennung sein kann bzw. muss.
Die Unteren Jagdbehörden werden daher gebeten, bei der Bestätigung von Wildtierschützern, auf die „fachliche Eignung und auf die Qualität“ der Ausbildung zu achten und dies zu berücksichtigen.
Noch ist in Baden-Württemberg keine Prüfung zum Wildtierschützer gesetzlich gefordert. Jedoch sollte es unser gemeinsamer Ehrgeiz sein, den Wildtierschützer-Lehrgang mit einer besonderen fachlichen Qualifizierung herauszuheben, was durch eine mündliche Prüfung am letzten Tag des Wildtierschützer-Kurses bestätigt werden soll.
Für eine fundierte Ausbildung von Jagdscheininhabern zur Vorbereitung auf die anspruchsvolle und verantwortliche Tätigkeit eines amtlich anerkannten Wildtierschützers ist ein gewisser Zeitaufwand erforderlich.
Zur Vermittlung des erforderlichen notwendigen Wissens halten der Landesjagdverband und der Jagdaufseherverband Baden – Württemberg, eine Mindeststundenzahl von 40 – 45 Stunden als erforderlich.
Die Ausbildung kann je nach Ausbildungsstätte im Block oder an mehreren Abenden oder an Wochenenden durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass die angehenden Wildtierschützer mit den in diesem Ausbildungsrahmen genannten Lehrinhalten vertraut gemacht werden.
Wir wünschen Ihnen für die Ausbildung viel Erfolg und freuen uns auf gut ausgebildete Wildtierschützer.