Ausbildungslehrgang Stadtjäger (m/w/d) erhält seine Anerkennung in Baden-Württemberg

Der Jagd- Natur- Wildtierschützerverband Baden-Württemberg (JNWV BW) bietet seit dem Jahr 2017 einen Ausbildungslehrgang zum Stadtjäger an. Im direkten Austausch mit dem zuständigen Ministerium wurden in einem Feintuning die einzelnen Ausbildungsmodule weiterentwickelt.

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Zum 01.04.2022 hat das Ausbildungskonzept „Stadtjäger“ die Anerkennung des zuständigen Ministeriums erfahren. Auf Basis des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und seiner Durchführungsverordnung findet aktuell die Anerkennung der ausgebildeten Stadtjäger durch die für sie zuständigen unteren Jagdbehörden statt.

Der Beginn einer Erfolgsgeschichte in Baden-Württemberg für das Wildtiermanagement im urbanen Bereich?

Es waren Visionäre, welche sich in der Vergangenheit Gedanken um ein Wildtiermanagement im urbanen Bereich gemacht haben. Hierzu gibt es viele verschriftete Gedanken und Vorstellungen im deutschsprachigen Raum.
In Baden-Württemberg hat sich der JNWV-BW eine Zusatzausbildung von Jagdscheininhabern zum Ziel gesetzt, damit diese den jagdlichen Besonderheiten und Gefahren im urbanen Bereich gewachsen sind. Eine Absprache mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg ergab, dass diese Zusatzausbildung in alleiniger Verantwortung des JNWV BW liegen soll.
Im Jahr 2017 startete der erste Jahrgang mit seiner Ausbildung zum Stadtjäger. In ständiger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) wurden die einzelnen Module weiterentwickelt. Die Tatsache, dass es nur in Nuancen zu inhaltlichen Veränderung kam, spricht für die von Beginn an hochklassigen Module:

1. Wildtierökologie und -management
2. Wildtiere im Siedlungsraum
3. Wildtierkrankheiten
4. Kommunikation und Konfliktmanagement
5. Möglichkeiten und Grenzen präventiver Maßnahmen und Bejagung -    
    Teil 1 Theorie
6. Möglichkeiten und Grenzen präventiver Maßnahmen und Bejagung -
    Teil 2 Praxis
7. Schießausbildung für Stadtjäger
8. Rechtliche Grundlagen für Stadtjäger

Im Jahr 2020 erschien das Handbuch „Wildtiermanagement im Siedlungsraum“ (Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement, Albert-Ludwig-Universität Freiburg im Breisgau, ISBN 978-3-00-056272-3).
In erster Linie richtet sich das Handbuch an die Kreise und Kommunen in Baden-Württemberg. Es zeigt die Handlungsfelder für ein funktionierendes Wildtiermanagement im Siedlungsraum auf. Sehr anschaulich wird dargestellt, dass sich Wildtiere der gleichen Art in Feld und Flur anders als im Siedlungsraum verhalten. Insofern kann ein in Feld und Flur funktionierendes Wildtiermanagement nicht 1:1 in den Siedlungsraum übertragen werden. Allen handelnden Personen und insbesondere den Jagdscheininhabern wird hier eine gänzlich neue Betrachtungsweise abverlangt. In diesem Handbuch findet auch erstmalig der Stadtjäger als mitwirkende Kraft in einem Wildtiermanagement im Siedlungsraum seine Erwähnung.

Im gleichen Jahr wurde mit dem § 13a JWMG der Stadtjäger im Jagdgesetz des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Die gesetzlichen Ausführungen definieren, welche Person in welcher Art und Weise als Stadtjäger anerkannt werden kann. Darüber hinaus werden die herausragenden Anforderungen an die Tätigkeit eines Stadtjägers klar benannt:

„ (…) in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere im Sinne dieses Gesetzes in Siedlungsbereichen (…) zu beraten und zu unterstützen“ (§ 13a (1) S.2 JWMG)

Somit ist nochmals klargestellt, dass es nicht um die Ausweitung der Jagd von Feld und Flur in den Siedlungsraum geht.

Der § 13a JWMG bietet die Basis. Für die weitere Ausgestaltung bedurfte es der Durchführungsverordnung zum Gesetz. Nach den Abstimmungen zwischen den einzelnen Ministerien ist die entsprechende Durchführungsverordnung im Jahr 2021 in Kraft getreten. Die Zeitspanne vom Gesetz bis zum Inkrafttreten zeigt, dass die handelnden Stellen und Personen in Baden-Württemberg keine „Schnellschüsse“ setzen, sondern die Durchführungsverordnung „Hand und Fuß“ haben soll.
Ein Blick auf die Ausführungen zum Stadtjäger bestätigt diesen Eindruck. Mit Augenmaß wird dem Stadtjäger der notwendige Rahmen zur Verfügung gestellt, um seiner Rolle als kompetenter Ansprechpartner für ein Wildtiermanagement im Siedlungsraum gerecht werden zu können.

Den gesetzlichen Rahmen geschaffen, bedurfte es nun der Anerkennung der Ausbildungsordnung „Stadtjäger“ durch das MLR als zuständiges Ministerium. Nach intensiver Prüfung ist die Freigabe zum 01. April 2022 erfolgt. Alle zum Stichtag ausgebildeten Stadtjäger haben die Voraussetzung erfüllt, um sich von der für sie zuständigen unteren Jagdbehörde als Stadtjäger anerkennen zu lassen.

Ende gut, alles gut?

Tatsächlich sieht der JNWV-BW den Stadtjäger am Anfang seiner Entwicklung. Es bedarf nun eines guten Netzwerks zwischen den Jagdbehörden auf den unterschiedlichen Ebenen, sonstigen Behörden, dem Landesjagdverband, dem Landestierschutzverband etc. um die Bedarfe und Anforderungen an den Stadtjäger aufzunehmen.

Für die Stadtjäger wiederum werden sich im Laufe der Zeit auch allgemeine Probleme herausstellen, welche es konstruktiv mit den Netzwerkpartnern zu lösen gilt.

Seit wenigen Wochen habe ich nun die Aufgabe des Landesobmanns Stadtjäger inne. Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Arbeit, mit den zuvor genannten Gesprächspartnern, auf einem noch recht unbestellten Feld.

Christian Schwenk
Landesobmann Stadtjäger BW

Foto: Kundenfotos, Christian Schwenk, allgemeine Freigabe erhalten

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