Wer sollte als Referent besser geeignet sein als Sören Kurz, Rechtsanwalt, Justitiar des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Jagdrechtstages! Sören Kurz hat die Entwicklung der Stadtjägerausbildung von Anfang an begleitet und auch maßgeblich an der Ausformulierung des neuen Stadtjäger Paragraphen 13a im JWMG und § 19 der entsprechenden Durchführungsverordnung mitgearbeitet. Sören Kurz wurde auch vom Landesjagdverband Baden-Württemberg als Ansprechpartner für die Stadtjäger Ausbildung durch uns, den Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. (JNWV-BW) benannt.
Das Modul Jagdrecht für Stadtjäger gliederte sich dabei in folgende Teilbereiche:
- Allgemeine Bestimmungen des JWMG, insbesondere die Systematik des Jagdrechts unter Bezugnahme auf das Schalenmodell, Jagdrecht, Tierschutzrecht sowie Naturschutzrecht. Begriffsbestimmungen des JWMG.
- Eigenjagdbezirk und gemeinschaftlicher Jagdbezirk, Kriterien der befriedeten Bezirke sowie Ruhen der Jagd in befriedeten Bezirken. Möglichkeiten der Bejagung in befriedeten Bezirken, Wildfolge im befriedeten Bezirk, Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen. Beteiligung Dritter an der Jagd, Jagdpachtverträge, Möglichkeiten der Jagdpachtverpachtung, sachliche Verbote im praktischen Jagdbetrieb sowie entsprechende Ausnahmeregelungen. Allgemeine Schonzeiten sowie entsprechende Ausnahmen.
- Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Fallenjagd
- Verwaltungsbehörden und Beiräte, Behördenaufbau
- Überblick im Waffenrecht
- Herleitung der rechtlichen Problematik Stadtjäger: Abgrenzung § 1 und 3 Polizeigesetz (Gefahrenabwehr) und Jagdrecht, Fallgruppen des § 13, § 40 JWMG
- Versicherungsrechtliche Anforderungen
- § 13 a JWMG; § 19 DVO Voraussetzungen, Befugnisse, Aneignungsrechte
- Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten, UW Jagd, VSG 4.4
Obwohl rechtliche Themen häufig trocken und abstrakt sind konnte Sören Kurz die Thematik sehr lebendig und anschaulich vermitteln und wurde auch sehr häufig durch Fragen der Teilnehmer unterbrochen, die mit ihren Eindrücken und eigenen Erfahrungen mit rechtlichen Themen das Modul bereicherten. Die meisten Fragen konnte Sören Kurz gut und nachvollziehbar beantworten aber er machte auch klar, dass er in einigen Teilbereichen noch Konfliktpotentiale sieht, die sich erst in der gelebten Praxis bewähren müssen.
Wir bedanken uns bei Sören Kurz für diesen anspruchsvollen und informativen Seminartag und für seine stete Bereitschaft, uns in rechtlichen Fragen zu unterstützen.
Text: Hans-Ulrich Endreß