Diese Ausbildungsordnung war zwar mit dem MLR abgestimmt aber weder das MLR noch wir wussten zu Beginn so genau worin die Schwerpunkte der Aufgaben der Stadtjäger in Zukunft legen werden und worin die Stadtjäger dementsprechend geschult werden müssen. Im Laufe der Gesetzesfindung stellten wir fest, dass der Prävention künftig ein viel größerer Stellenwert beigemessen werden muss, um tatsächlich ein funktionierendes Wildtiermanagement in befriedeten Bezirken aufbauen und betreiben zu können.
Mit der Einführung der Institution des Stadtjägers im JWMG sollte ja Schluss sein mit dem reinen Behandeln von Problemfällen! Das urbane Wildtiermanagement, ausgestaltet mit mehreren Akteuren und Einbeziehung der Stadtjägerinnen und Stadtjäger als zentrale Funktion soll und muss ein Miteinander von Wildtieren und Bewohnern der befriedeten Bezirke möglich machen. Und das geht nur mit präventiven Maßnahmen. Einzelne oder auch mehrere Wildtiere in Lebensräumen in denen sie nicht nur geduldet werden können sondern auch den „Stadtmenschen“ die Natur näher bringen und Freude schenken können muss eines der Ziele dieses Mangementkonzeptes sein.
Nur dort wo es auch nach den präventiven Maßnahmen zu Problemen wie Störung der öffentlich Sicherheit und Ordnung, Verbreitung von Krankheiten und Tierseuchen oder zu Gefahr im Verzug kommt oder wo präventive Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg versprechen, sind finale Lösungen wie die Entnahme aus der Natur ggf. mit Umsiedlung oder bei kranken Tieren oder wo gesetzlich eine Umsiedlung ausscheidet wie z.B. bei Neozoen auch die Tötung notwendig.
Vom MLR erhielten wir daher die Aufgabe, den Rahmenausbildungsplan an die aktuelle DVO zur Novelle des JWMG anzupassen und die Lehrgangsteilnehmer der früheren Jahrgänge im Bereich Prävention nachzuschulen.
Letzteres erfolgte am 20. Februar 2022. Von den bisher etwa 120 nach der alten Ausbildungsordnung ausgebildeten „geprüften Stadtjägern (JNWV-BW)“ konnten 110 Stadtjägerinnen und Stadtjäger in zwei Gruppen á 55 Teilnehmer auch unter Corona-Auflagen am Zusatzmodul Prävention und JWMG teilnehmen.
Dr. Christof Janko und Uwe König haben zum Thema Prävention eine ausführliche Ausarbeitung erstellt welche sie bei diesem Zusatzmodul vorgetragen haben, die aber auch als Broschüre aufgelegt werden soll und ein zentrales Element der Stadtjägerausbildung sein wird. Da einige der Stadtjägerinnen und Stadtjäger ihre Ausbildung vor der Novelle des JWMG (2020) und der entsprechenden DVO (2021) gemacht hatten war die Vorstellung der aktuellen jagdrechtlichen Regelungen durch Sören Kurz eine notwendige und sinnvolle Ergänzung dieses Seminars.
Nach Anerkennung unserer neuen Ausbildungsordnung durch die oberste Jagdbehörde, das MLR, womit wir noch im März 2022 rechnen, erfüllen auch diese Teilnehmer die Anforderungen an eine Ausbildung zur Stadtjägerin oder zum Stadtjäger.
Sobald uns diese Anerkennung durch das MLR vorliegt werden alle so ausgebildeten Stadtjägerinnen und Stadtjäger ein einheitliches Ausbildungszertifikat erhalten welches sie dann zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung zur Stadtjägerinnen und Stadtjäger bei den unteren Jagdbehörden vorlegen können.
Mit Spannung erwarten wir mit der Möglichkeit dieser Anerkennung den Abschluss eines langen Weges von der Erkenntnis, dass wir ein urbanes Wildtiermanagement benötigen bis hin zur Anerkennung und Einsetzung von Stadtjägerinnen und Stadtjägern in den Städten und Landkreisen.
Text: Hans-Ulrich Endreß